Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Verlust von Baumaschinen und Geräten
Der Auftraggeber hat die Baustelle im zumutbaren Umfang gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu sichern. Für den Verlust von auf der Baustelle eingesetzten Baumaschinen oder Geräten haftet der Auftraggeber nur, soweit er den Verlust schuldhaft verursacht oder eine vereinbarte Sicherungspflicht verletzt hat. Eine Haftung für Schäden, die der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben, bleibt unberührt. Dort ist der Auftraggeber voll Haftbar.
2. Beschädigung von Leihmaschinen
Der Auftraggeber hat Leihmaschinen sorgfältig und gemäß den mitgeteilten Bedienungs- und Sicherheitshinweisen zu behandeln. Für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen, haftet der Auftraggeber im gesetzlich zulässigen Umfang. Normale Abnutzung und nicht vom Auftraggeber verursachte Defekte sind hiervon ausgenommen. Die Schadenshöhe ist nachvollziehbar nachzuweisen.
3. Witterungsbedingte Verzögerungen
Bei ungeeigneten Witterungs- oder Bodenverhältnissen, insbesondere bei stark aufgeweichtem Boden, können Arbeiten unterbrochen oder verschoben werden, wenn ihre Fortsetzung die Sicherheit gefährden oder Schäden an Maschinen, Boden oder Bauwerk verursachen könnte. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die Verzögerung und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab. Vereinbarte Termine verlängern sich um die Dauer der Behinderung, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
4. Bestelltes Material
Material, das auf Wunsch oder im Auftrag des Kunden speziell bestellt oder zugeschnitten wurde, ist vom Kunden zu bezahlen. Die Abnahme und Lieferung erfolgen nach Vereinbarung. Gesetzliche Widerrufs- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
5. Ausführungszeitraum
Ist kein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart, wird die Ausführung unter Berücksichtigung von Witterung, Materialverfügbarkeit, Baustellenbedingungen und betrieblicher Auslastung eingeplant. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über wesentliche Änderungen des geplanten Ausführungszeitraums.
6. Vorzeitige Beendigung durch den Auftraggeber
Beendet der Auftraggeber den Auftrag vorzeitig, gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine vereinbarte Pauschale oder ein pauschalierter Schadensersatz kann nur verlangt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Videoüberwachung der Baustelle
Eine Videoüberwachung der Baustelle durch den Auftraggeber ist nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen zulässig. Der Auftraggeber hat insbesondere betroffene Personen rechtzeitig und in geeigneter Weise zu informieren. Eine vorherige Abstimmung mit dem Auftragnehmer ist erforderlich, soweit Beschäftigte oder Arbeitsbereiche des Auftragnehmers betroffen sind.
8. Pauschalangebote und zusätzlicher Aufwand
Ein Pauschalangebot gilt für den darin beschriebenen Leistungsumfang und die bei Angebotserstellung erkennbaren Bedingungen. Erforderliche Zusatzleistungen oder Mehrmengen, etwa zusätzlicher Materialbedarf oder unvorhersehbare, nicht erkennbare Arbeiten, sind nicht im Pauschalpreis enthalten. Sie werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber und gemäß den vereinbarten Material- und Verrechnungssätzen gesondert abgerechnet. Eine pauschale Erhöhung des Angebotspreises um 10 % kann ohne Absprache erfolgen.
9. Abrechnung nach Zeitaufwand
Ist im Angebot eine Abrechnung nach Stunden- oder Verrechnungssätzen vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und den vereinbarten Sätzen. Angefangene Zeiteinheiten werden nur dann als volle Einheit berechnet, wenn dies im Angebot ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde. Ausgenommen sind Maschinen und Kraftstoffpauschalen, diese werde jeh Angefangener Stunde berechnet.
10. Setzungen
Setzungen von Schotter, Pflasterflächen, Wegen oder Straßen können unter anderem durch Bodenbeschaffenheit, Feuchtigkeit, Witterung, Verkehrsbelastung und die Lage in Gewässernähe beeinflusst werden. Der Auftragnehmer weist auf erkennbare besondere Risiken hin. Für Schäden, die auf vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Boden- oder Witterungsverhältnisse, spätere Eingriffe Dritter oder eine nicht vertragsgemäße Nutzung zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei vom Auftragnehmer zu vertretenden Mängeln bleiben unberührt.
11. Geltung der AGB
Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn der Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde (Angebot) und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Entgegenstehende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Bestätigung durch den Auftragnehmer.


Edertal, den 18.05.2024



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