1. Bei Verlust von Großbaumaschinen auf der Jeweiligen Baustelle ist der Kunde für den Verlust Haftbar zu machen insofern es bei Abwesenheit des Facharbeites geschieht.
2.Sollte eine Leihmaschine Defekt zurück gebracht werden muss der Kunde für Reparatur in voller Höhe aufkommen.
3.Bei Schlecht Wetter können sich Baustellen in die länge ziehen, da sonst die Gefahr besteht das Bagger, Dumper oder ähnliches in der Nassen Erde versinken.
4.Bestelltes Material muss der Kunde in jedem Falle bezahlen und abnehmen.